CWC Schedule 2
Unter CWC Schedule 2 regulierte Stoffe. Wählen Sie eine CAS-Nummer, um die Verbindung und ihren vollständigen regulatorischen Status anzuzeigen.
Kontrollierte Stoffe
Stoffe auf dieser Liste unterliegen einer strengen Kontrolle durch Chemiewaffen- oder Grundstoffvorschriften. ChemAbout vermittelt deren Beschaffung nicht; diese Seite dient ausschließlich als Compliance-Referenz.
Über diese Liste
Liste 2 des Chemiewaffenübereinkommens enthält toxische Chemikalien und Vorprodukte, die ein erhebliches Risiko für die Ziele des Übereinkommens darstellen, aber auch begrenzte legitime kommerzielle Verwendungen haben, zum Beispiel Thiodiglycol und bestimmte Aminoethanole. Ihre Herstellung, Verarbeitung und ihr Handel unterliegen der Deklaration und Überprüfung durch die OPCW.
- Gepflegt von:
- Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW)
- Erfasste Stoffe:
- 10
- Zuletzt geprüft:
| Stoff | CAS | Status |
|---|---|---|
| Amiton↗ | 78-53-5 | Gelistet |
| Arsenic trichloride↗ | 7784-34-1 | Gelistet |
| Benzilic acid↗ | 76-93-7 | Gelistet |
| BZ (3-quinuclidinyl benzilate)↗ | 6581-06-2 | Gelistet |
| N,N-Diisopropylaminoethanethiol↗ | 5842-07-9 | Gelistet |
| N,N-Diisopropylaminoethanol↗ | 96-80-0 | Gelistet |
| PFIB↗ | 382-21-8 | Gelistet |
| Pinacolyl alcohol (3,3-dimethylbutan-2-ol)↗ | 464-07-3 | Gelistet |
| Quinuclidin-3-ol↗ | 1619-34-7 | Gelistet |
| Thiodiglycol↗ | 111-48-8 | Gelistet |
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